Ein Beitrag von Karin Scherer.

Update 14.11.2023
3 – 2 1 …noch 1 Monat Zeit, für den Start des Hinweisgeberschutz-Gesetzes am 17. Dezember 2023.

Roll Out

Haben Sie an alles gedacht für den Roll Out?

  • Die Implementierung einer internen Meldestelle
  • Die Zustimmung des Betriebsrates zum Einsatz des Tools und der Auswahl / Schulung der verantwortlichen Person(en)
  • Sind alle Prozesse abgestimmt und etabliert?
  • … die verantwortlichen Personen für die Fallbearbeitung ausgewählt und geschult
  • Die Mitarbeiter-Kommunikation aufgesetzt und im Betrieb aufgeklärt?
  • Ist die Hinweisgeber-Richtlinie auf der Homepage kommuniziert, der Link zur Meldestelle implementiert und aktiv?
  • Kann der Zugang über die Homepage leicht aufgefunden werden?

 

Pro digitale Meldestelle

Die meisten Unternehmen entscheiden sich für eine digitale Meldestelle; sie ist neutral,
es können keine kollegialen Konflikte entstehen, sie garantiert Vertraulichkeit und Neutralität, die Einhaltung der Fristen für die Eingangs- und Bearbeitungs-Bestätigungen und sorgt gleichzeitig für die vorgeschriebene Dokumentation jeder eingehenden Meldung und der Fallbearbeitung.

Und: Sie müssen weder Mitarbeiter-Kapazität binden noch Kompetenzen aufbauen!

 

Geschäftsführerhaftung

Compliance-Themen gewinnen im Wirtschaftsleben immer mehr an Bedeutung.
Kaum eine Woche vergeht, in der es keine Nachricht zu Bestechungs- oder Unterschlagungs-Skandalen gibt, insbesondere aber zu Cyber-Angriffen mit tw. immensen Auswirkungen wie Betriebsunterbrechungen oder Erpressungsgeldern.

Folge: enormer Reputationsverlust und finanzieller Schaden!

Mit der Einführung von Compliance-Regeln und der Einrichtung einer internen Meldestelle sichern Sie nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ab,

  • sondern grenzen als Führungskraft Ihre Haftungsrisiken ein und …
  • … bauen gleichzeitig eine Präventivwirkung gegen kriminelle Energien im Unternehmen von potenziellen Innentätern auf.

Zögern Sie nicht, für bereits ab 79 € mtl. Lizenzgebühr ein digitales Meldetool zu installieren und eine versierte, erfahrene, sachkompetente externe Meldestelle mit der Entgegennahme und Bearbeitung von gemeldeten Fällen zu beauftragen.

Überlassen Sie das Feld nicht unbedingt ihrem – meist eher technisch orientierten – Datenschutzbeauftragten, der im Zweifelsfalle kaum fachlich und psychologisch geschult sein dürfte, um brisante Fälle zu bearbeiten. Ganz gleich, ob Sie ein mittelständisches Unternehmen, eine Gemeinde, kirchliche Vereinigung oder ein Sportverein sind. Gibt es Verfehlungen, sollten diese nicht nur aufgedeckt werden, sondern auch fachkompetent und einfühlsam betreut, um Flurschäden zu vermeiden.

 

Fragen, Anregungen, Empfehlungen, Beratung oder externe Hinweisgeberstelle / Compliance-Service erwünscht?
Sehr gerne, rufen Sie mich einfach an oder senden Sie eine E-Mail:
Karin.scherer@scherer-concept.de
Fon: +49 (0)171 – 14 63 916

Möchten Sie ein digitales Hinweisgebertool mal testen?
Hier geht es zur Demoversion: https://www.complian-se.com/kontakt/