Umwelt- und Klimaschutz sind nicht nur ethisch geboten, sondern auch unternehmerisch sinnvoll. Unternehmen, die auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz setzen, können von einer gestärkten Reputation, Kundenbindung, Risikominimierung, Innovationsmöglichkeiten und einer motivierten Belegschaft profitieren. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, die drängendsten Herausforderungen unserer Zeit anzugehen und eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen zu sichern. Ökologische Innovationen tragen somit wesentlich zum unternehmerischen Erfolg bei. Sie können zudem sehr gut gefördert werden.

Chancen ökologischer Innovationen für Unternehmen

Ökologische Innovationen bieten Unternehmen eine Vielzahl von Chancen und Vorteilen und können zudem auch sehr gut durch Zuschüsse vom Staat gefördert werden. Solche Innovationen sind darauf ausgerichtet, nachhaltigere Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu entwickeln, die sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile bieten. Hier sind wichtige Chancen kurz dargestellt, bevor ich auf konkrete Fördermöglichkeiten eingehe:

  1. Erhöhte Mitarbeitermotivation und -bindung:
    Eine umweltfreundliche Unternehmenskultur kann die Mitarbeitermotivation und -bindung fördern, insbesondere bei jüngeren Mitarbeitern, die Umwelt- und Nachhaltigkeitswerte schätzen. In Zeiten des Fachkräftemangels ein nicht zu unterschätzender Vorteil.
  2. Erschließung neuer Märkte
    Ökologische Produkte und Dienstleistungen können den Zugang zu neuen Märkten sowie die Mitarbeit in Netzwerken öffnen. Zum Beispiel suchen viele potenzielle Kunden nach Lösungen, um ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren, was Möglichkeiten für innovative Anbieter schafft.
  3. Verbesserung der Reputation und Kundenbindung
    Unternehmen, die ökologische Verantwortung zeigen, gewinnen das Vertrauen der Verbraucher und stärken ihre Markenreputation. Dies kann zu einer loyalen Kundenbasis führen.

4. Risikominimierung / Compliance

Durch die Reduzierung von Umweltrisiken können sich Unternehmen vor möglichen finanziellen und rechtlichen Problemen schützen. Ökologische Innovationen helfen Unternehmen, die sich ständig ändernden Umweltauflagen und Vorschriften einzuhalten (Compliance), was rechtliche Risiken minimiert.

5. Effizienzsteigerung / Ressourcennutzung

Ökologische Innovationen tragen zur Steigerung der Effizienz und zur Sicherung der Rohstoffversorgung bei. Als Beispiele seien Energieeffizienz, Vermeidung von Abfall und umweltfreundliche Transportlösungen sowie die Optimierung von Lieferketten genannt.

6. Kostenreduzierung

Durch innovative nachhaltige Lösungen kann der Verbrauch von Ressourcen reduziert werden. Dies führt in aller Regel zu Kosteneinsparungen und damit zur Verbesserung der Profitabilität.

7. Verbesserter Zugang zu Kapital und Fördermitteln

Investoren zeigen zunehmend Interesse an nachhaltigen Unternehmen. Ökologische Innovationen können den Zugang zu Kapital und Investitionen erleichtern. Die günstigste Finanzierungsmöglichkeit ist und bleibt aber die Nutzung von Fördermöglichkeiten. Im Bereich ökologischer Innovationen gibt es unzählige Förderprogramme, die nicht rückzahlbare Zuschüsse auf Projektkosten beinhalten.

Insgesamt können ökologische Innovationen eine breite Palette von Geschäftschancen bieten, die über die Reduzierung der Umweltauswirkungen hinausgehen. Sie können dazu beitragen, Unternehmen widerstandsfähiger, wettbewerbsfähiger und zukunftsfähiger zu machen.

657 Förderprogramme zum Klimaschutz

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz werden auf seiner Datenbank unter dem Stichwort Klimaschutz derzeit (15.09.2023) 657 Förderprogramme ausgewiesen. Insbesondere für mittelständische Unternehmen kann es angesichts des umfangreichen Förderangebots eine große Herausforderung sein, diese Fördermöglichkeiten effizient und gezielt zu nutzen. Die Komplexität und Vielfalt der Programme erfordern ein tiefgreifendes Verständnis der einzelnen Förderinstrumente, ihrer Kriterien und Anforderungen.

Selbst für Fördermittel-Experten ist dies eine Herausforderung. Deshalb haben wir uns im Verbund beratender Unternehmer (VBU) im Kompetenzteam Fördermittel zusammengeschlossen, so dass wir uns auf verschiedene Förderbereiche spezialisieren und durch Kooperation die Breite des Angebots sehr gut abdecken können. Der Verein Beraterkompetenz Oberfranken e.V. ist Mitglied im VBU und dort durch seinen Vorsitzenden im Vorstand vertreten.

Für mittelständische Unternehmen kann es hilfreich sein, wenn sie sich auf ihre Projekte konzentrieren können und bei der Fördermittelbeantragung von erfahrenen Experten unseres Kompetenzteams Fördermittel unterstützt werden. So können Anträge optimiert, die Förderchancen verbessert und die Aufwendungen reduziert werden.

Gesucht werden Ideen für ökologische Innovationen von Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK hat am 12. September 2023 einen neuen Förderaufruf für ökologische Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestartet. Damit wird das schon sehr gute Förderangebot für technische Innovationen um die Förderung von nichttechnischen Innovationen erweitert. Nichttechnische Innovationen können soziale, kreativwirtschaftliche oder ökologische Innovationen sein. Der aktuelle Förderaufruf zielt auf ökologische Innovationen ab.

Dazu führt das BMWK aus: „Unter nichttechnischen Innovationen werden neuartige Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingkonzepte wie auch Geschäftsmodelle verstanden. Der primäre Wertschöpfungsbeitrag entsteht dabei wesentlich aus Veränderungen, die auf bisher nicht bekannte Anwendungskontexte, Nutzungsmöglichkeiten, organisationale Strukturen oder Ertrags- und Wertschöpfungsmechaniken abzielen. Dabei können durchaus auch neue Technologien eingesetzt werden.“

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Mit dem Programm werden kleine und mittlere Unternehmen (inklusive Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen und auch Freiberufler) sowie mit den Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen wie Hochschulen unterstützt. Die besten Ideen werden wettbewerblich in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Der erste Schritt ist die Einreichung von Teilnahmeanträgen bis zum 8. November 2023.

Dabei kann man zwischen zwei Projektformen wählen:

Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse auf die Kosten. Dabei werden die Personalkosten zugrunde gelegt und pauschal mit 50 % (in Ausnahmefällen bis 75 %) beaufschlagt, womit alle weiteren Kosten pauschaliert angesetzt sind. Die förderfähigen Ausgaben pro Antragsteller werden dabei mit folgenden Fördersätzen gefördert:

Wer Interesse an diesen oder anderen Fördermitteln hat, kann sich gerne bei mir per E-Mail (rs@silberhorn-hof.de) oder telefonisch melden. Ich freue mich, wenn ich oder ein anderes Mitglied unseres Kompetenzteams Fördermittel helfen kann, dass die Förderpotenziale besser genutzt werden.

Robert Silberhorn, 15.09.2023