Ein Beitrag von Robert Silberhorn.

Ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK fördert marktorientierte Innovationsprojekte, in deren Fokus innovative Geschäftsideen stehen.

Bildnachweis: Basisbild: Fotolia 92589231-5. Texteinarbeitung: Robert Silberhorn

Viele Experten für Innovationsförderung hatten beklagt, dass der Fokus bisheriger Förderprogramme für Innovationen zu sehr auf rein technische Entwicklungen ausgerichtet ist. Nun wird nach einer erfolgreichen Pilotphase ein Programm etabliert, mit dem auch nicht-technische Entwicklungen gefördert werden können. Es handelt sich um das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen, kurz IGP.

Mit IGP werden im Abstand von etwa 6 Monaten regelmäßige Ausschreibungen (Calls) veröffentlicht, mit denen der Fokus auf der Innovationshöhe der Problemlösung und nicht auf dem Neuigkeitswert der eingesetzten Technologie liegt. Gefragt sind also zukunftsweisende und innovative Geschäftsmodelle, Konzepte und Lösungen.

Was ist förderfähig

Im Mittelpunkt von IGP stehen Pionierlösungen, die einen hohen Neuigkeitswert des Ansatzes aufweisen und sich klar von bisherigen Lösungen abheben. Projekte mit einem möglichen Leuchtturmeffekt sind hier von Interesse.

Die innovativen Lösungen können zum Beispiel neuartige Dienstleistungen beinhalten oder die Entwicklung neuer Prozesse und Organisationsweisen. Auch die Umsetzung innovativer Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle kann Gegenstand geförderter Projekte sein.

Somit sind zum Beispiel auch kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere nicht vorrangig technologisch definierte Innovationen angesprochen. Das BMWK nennt hier beispielhaft moderne Designansätze, neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung: „Die Projekte sind geprägt von einem primär nichttechnischen Entwicklungscharakter, gleichwohl können neue technische Entwicklungen genutzt, adaptiert und in neue Zusammenhänge gebracht werden.“[1]

Mit jedem Call sollen Schwerpunktthemen adressiert werden. Der erste Call wurde im September 2023 veröffentlich. Er adressiert Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für ökologische Innovationen. Dies können u.a. neue Konzepte der Kreislaufwirtschaft, Designs für Klimaschutz und Energiewende, digitale Lösungen für Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit etc. sein. Projektskizzen für den ersten Call müssen bis zum 08.11.2023 (15:00 Uhr) eingereicht werden.

Wer kann gefördert werden?

Das IGP deckt ein breites Spektrum an Zielgruppen der Förderung ab. Antragsberechtigt sind:

  • Gründer und Gründerinnen, die spätestens bis zur Vollantragstellung ein Unternehmen mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung haben. Beim aktuellen Call ist dieser Termin voraussichtlich im Februar /März 2024
  • Freiberufler
  • Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition)
  • Gemeinnützige Unternehmen nach steuerrechtlicher Definition
  • nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen einschließlich (Kunst)-Hochschulen, wenn sie als Kooperationspartner von Unternehmen mitwirken und höchstens 50 Prozent der für das Projekt zu leistenden Arbeit übernehmen.

Mit diesen sehr breit angelegten Zielgruppen sollen die Innovationspotenziale in Deutschland möglichst breit mobilisiert werden.

Wie und was wird gefördert?

Geförderte Innovatoren erhalten Zuschüsse, mit denen Anteile ihrer Projektkosten finanziert werden. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Förderung. Dabei ist zu beachten, dass De-minimis-Förderungen auf 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren begrenzt (gedeckelt) sind. Für den laufenden Call bedeutet dies, dass der maximale Förderbetrag gegebenenfalls so gedeckelt wird, dass zusammen mit den in den Steuerjahren 2022-2024 bereits erhaltenen oder bewilligten anderweitigen De-minimis-Förderungen die Maximalgrenze von 200.000 Euro nicht überschritten wird.

 

Antragsteller können zwischen zwei Projektformen wählen, je nachdem, in welcher Phase sich ihr Projekt befindet:

 

Es gelten folgende Fördersätze:

 

Für die zuwendungsfähigen Kosten gibt es Obergrenzen (Bemessungsgrenzen):

Bei FuE-Instituten und Hochschulen liegt die maximale Zuwendung bei 180.000 Euro.

Zuwendungsfähige Kosten sind die Personalkosten und projektbezogene Aufträge an Dritte. Alle weiteren Kosten können in der Regel pauschal mit 50% der Personalkosten angesetzt werden.

Sie haben eine Projektidee oder weitere Fragen?
Dann melden Sie sich gerne bei mir mobil unter 0171 7284058 oder per E-Mail rs@silberhorn-hof.de

[1] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/IGP/igp-informieren.html, besucht am 14.10.2023