Ein Beitrag von Heike Grimm
Förderung von Außenwirtschaftsberatungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit einer Förderquote von 85%
Beratungsinhalten können sein:
- Marktrecherche und –analyse
- Geschäftspartner und Kontakte vor Ort
- Zoll- und Einfuhrbestimmungen
- Logistik und Transport
Beratungsbeispiel: Entwicklung eines Konzepts zur Minderung des Problems der Abfallentsorgung in Äthiopien
Das Unternehmen möchte in Äthiopien ein Konzept zur Minderung des Problems der Abfallentsorgung am Markt positionieren. Hierbei ist es jedoch notwendig die Gegebenheiten vor Ort kennen zu lernen. Das Unternehmen benötigt Unterstützung bei der Recherche des Bedarfs am äthiopischen Markt für dieses Vorhaben in Äthiopien. Des Weiteren werden entsprechende Kontakte vor Ort benötigt.
Um den Förderantrag stellen zu können, war es notwendig eine Projektbeschreibung zu erarbeiten. Mit diesem Dokument konnte dann der online der Förderantrag gestellt werden. Nach Erhalt der Zusage konnte mit der Beratung begonnen werden. Die Beratung fand in einem Zeitraum von ca. 3 Wochen statt. Anschließend wurden beim Fördermittelgeber die Abrechnungsunterlagen in Form eines ausführlichen Sachberichtes und Zahlungsnachweisen eingereicht.
Der Kunde bekommt fachlich versiertes Wissen aus dem Bereich Internationalisierung mit Spezialwissen und Kontakten in der Zielregion übermittelt, um eventuelle Fehlentscheidungen zu vermeiden.
NEU: Ab 2024 Förderquote 85%; Max. Zuschuss 16.524 €
Unternehmerwelt Sachsen Inh. Wolfgang Krätke
Ansprechpartnerin: Frau Heike Grimm
Max-Planck-Str. 22b
09114 Chemnitz
Tel: 0371/27392900