Ein Beitrag von Robert Silberhorn

Etwa 94 Prozent aller deutschen Unternehmen sind eigentümer- oder familiengeführte Unternehmen. Der Ausfall der Unternehmerperson kann das Unternehmen in große Schwierigkeiten stürzen, wenn der Unternehmer oder die Unternehmerin nicht rechtzeitig davor für den Notfall und für die Nachfolge vorgesorgt hat. Leider haben nur wenige der mittelständischen Unternehmen in Deutschland Regelungen für den Ernstfall getroffen. Eine Analyse der Risiken zeigt, wie wichtig die frühzeitige Planung der Nachfolge ist.

 

Das Fehlen einer Notfall- und Nachfolgeplanung kann fatale Folgen haben

Die Unternehmerperson spielt im mittelständischen Unternehmen eine zentrale Rolle:  Bei Ihr laufen die Fäden zusammen, durch sie werden die wesentlichen Entscheidungen getroffen, viele Prozesse sind auf sie zugeschnitten, die wichtigen Kontakte zu Hauptkunden und -lieferanten bestehen durch sie ebenso wie die Kontakte zu Geldgebern und Marktbeeinflussern.

Was passiert eigentlich, wenn diese zentrale Führungsperson ausfällt, wenn ihr etwas passiert, wenn der Leiter oder die Leiterin eines mittelständischen Unternehmens wegen schwerer Krankheit oder wegen eines Unfalls oder gar wegen ihres Ablebens ausfällt? Wie gut würde das Unternehmen bei dem plötzlichen Ausfall dieser Person weiter funktionieren können?

Was kann an erbrechtlichen Folgen auf das Unternehmen zukommen. Wie sehen die steuerlichen Auswirkungen aus? Müssen dann Teile des Unternehmens veräußert werden, um Liquidität zu schaffen, nur weil es an rechtzeitigen Notfall- und Nachfolgeregelungen fehlt? Bricht dann alles zusammen., was in Jahren aufgebaut wurde?

 

Frühzeitige Regelungen können überlebenswichtig für das Unternehmen sein

Frühzeitige Regelungen für den Fall, dass Sie als zentrale Führungsperson ausfallen, können für den Fortbestand Ihres Unternehmens überlebenswichtig sein. Deshalb sollten Sie sich rechtzeitig mit diesem Thema beschäftigen. Was im Einzelnen zu tun ist, muss für jedes Unternehmen individuell festgelegt werden, da die spezifische Situation der Gesellschafter und Ihrer Familien sowie des Unternehmens unterschiedliche Handlungsoptionen erfordern können. Aber man kann allgemein sagen, in welcher unternehmerischen Phase welche Regelungen getroffen sein sollten.

Die untenstehende Grafik soll Ihnen hierfür Hilfestellung geben. Sie zeigt fünf typische Phasen im Leben einer Unternehmerperson und für jede der Phasen, welche Regelungen getroffen sein sollten oder welche Aktivitäten im Fokus stehen.

In der ersten Phase des unternehmerischen Lebens, wenn ein neues Unternehmen aufgebaut oder ein bestehendes übernommen wird, stehen die Absicherung für sich selbst und für die Familie an vorderster Stelle. Aber auch Vorkehrungen für den Notfall und für eine ungeplante Nachfolge empfehlen sich bereits in dieser Phase. Dazu gehören ein Testament und eine Notfallakte, auch unter dem Begriff Notfallkoffer bekannt. Lesen Sie hierzu mehr in dem Beitrag „Die fünf wichtigsten Inhalte des Notfallkoffers“ meines Kollegen und Nachfolge-Experten Wolfgang Bürger.

In der Wachstumsphase ist die Unternehmerperson gefordert, das Unternehmen attraktiv zu machen für neue Kunden und Märkte, für qualifizierte Mitarbeiter, für Kapitalgeber und für Lieferanten und weitere Interessensgruppen. Dies wird gut durch Innovationen erreicht. Wachstumsinvestitionen und Aufwendungen für innovative Entwicklungen können durch Zuschüsse sehr gut gefördert werden. Die Attraktivität des Unternehmens spielt auch später eine wesentliche Rolle im Nachfolgeprozess.

In der Phase der Festigung stehen oft Fragen der Kostenposition, Modernisierungsinvestitionen und die Unternehmensprozesse im Fokus. Das Unternehmen sollte in dieser Phase nachfolgefähig gemacht werden, indem Entscheidungen z.B. durch eine zweite Führungsebene getroffen werden können und die strategische Ausrichtung z.B. durch einen Beirat mit erfolgt, so dass das Unternehmen unabhängiger von der zentralen Führungsperson wird.

In der Übergangsphase ist der Nachfolgeprozess voll im Gange und der Nachfolger oder die Nachfolgerin wird endgültig festgelegt. Diese Phase ist mitentscheidend dafür, wieweit das erforderliche Vertrauen in die neue Führung und in das „neue“ Unternehmen bei allen Interessensgruppen von den Führungskräften und Mitarbeitern über Kunden und Lieferanten bis zu Kapitalgebern geschaffen wird. Sobald die Übergangsphase abgeschlossen ist, kann der Senior bzw. die Seniorin in den wohlverdienten Ruhestand.

Fazit: Rechtzeitige Planung ist entscheidend

Fehlende Vorkehrungen für Notfälle und für ungeplante Nachfolge können verheerende Folgen für mittelständische Unternehmen nach sich ziehen, wenn es keine Regelungen gibt, wie zentrale Führungstätigkeiten im Unternehmen beim Ausfall der Unternehmerperson ablaufen sollen. Daneben kann es zu erheblichen Auswirkungen erbrechtlicher und steuerlicher Art kommen, die existenzbedrohend für das Unternehmen und für die Familie sein können. Deshalb unsere Empfehlung: Die Nachfolge frühzeitig planen statt abwarten. Unsere Grafik oben soll Ihnen dabei helfen.

 

Kontakt:

Robert Silberhorn
Management Consulting
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