Ein Beitrag von Karin Scherer

Anlass  

Mit Wirkung vom 1.1.2026 müssen große Unternehmen für das Kalenderjahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, der auch zusammen mit den Finanzzahlen fertiggestellt und von einem Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss. Dies sind nicht nur fiskalische Anforderungen, sondern auch mittlerweile gelebte Praxis im Kreditgeschäft. 

Und darauf sollten Unternehmen vorbereitet sein, sofern nicht schon geschehen.  

Berichterstattung über Nachhaltigkeits-Aktivitäten

Banken gehen hier oft eigenen Wege; so arbeitet der Sparkassenverband oder auch die Genossenschaftsbanken mit ganz anderen Fragebögen und inhaltlich mehr oder weniger detaillierten Anforderungen als die großen Geschäftsbanken, die sich an einem KPI-Grundkatalog orientieren oder diesen gar vollumfänglich nutzen. 

 Zielgruppe 

Zielgruppe des Kataloges sind Unternehmen, die selbst verpflichtet sind, zu Nachhaltigkeitsaspekten zu berichten, demgemäß nach CSRD mit > 250 Mitarbeitern.  

Doch einige enthaltenen Informationen müssen Banken auch von KMUs einfordern 

Wozu benötigen Banken diese Angaben? 

Die Daten werden sowohl zur Erfüllung regulatorischer Auflagen als auch für interne Prozesse benötigt:  

  • um Nachhaltigkeitsaspekte in das Kreditgeschäft oder Risikomanagement zu integrieren 
  • um eigene Berichtspflichten einzuhalten und  
  • um die Einhaltung bankinterner Zielsetzungen und Richtlinien sicherzustellen.
     

Dabei handelt es sich größtenteils um Datenpunkte, die realwirtschaftliche Unternehmen ohnehin zur Erfüllung eigener Berichtspflichten gemäß CSRD bzw. zur EU-Taxonomie erheben müssen. 

Banken berechnen auf Basis der gelieferten Unternehmensdaten zu den von ihnen finanzierten Aktivitäten unter anderem ihr eigenes Nachhaltigkeitsprofil, gleichzeitig sind sie aufgrund von Rahmenwerken und bankspezifischen Initiativen gehalten weitere Informationen von Unternehmen einzuholen. 

Grundsatz der Wesentlichkeit 

Der konkrete Informationsbedarf zu Nachhaltigkeitsaspekten richtet sich nach dem Wesentlichkeitsansatz und hängt von der Wirtschaftsaktivität des jeweiligen Unternehmens ab. Bestimmte Angaben sind wesentlicher für bestimmte Sektoren,
während sie für Unternehmen in anderen Branchen weniger essentiell / relevant sind. 

So sind bspw. Angaben zum Wasserverbrauch oder zu Luftschadstoff-Emissionen für bestimmte Industriebranchen deutlich wesentlicher als für eher dienstleistungsfokussierte Aktivitäten. 

 

ESG-Grundkatalog -Gliederung der Anforderungen des Bankenverbandes 

Der Bankenverband hat einen Katalog an Musterfragen zu Nachhaltigkeitsaspekten und dazu gehörige KPIs erarbeitet, der sich in fünf Bereiche gliedert und deren Inhalte wir inhaltlich grob darstellen wollen, damit sich Ihr Unternehmen darauf vorbereiten kann: 

 

  1. Allgemeine Angaben im ESG-KPI-Grundkatalog

Die erforderlichen Auskünfte konzentrieren sich im allgemeinen Teil zunächst auf die  

  • Taxonomie-Fähigkeit und ggf.- konformität des Unternehmens, verlangen dazu  
  • gewisse Umsatzkennzahlen, Angaben zu ESG-Rating und Stand der Nachhaltigkeits-Berichterstattung unter Angabe des genutzten Berichts-Standards wie z.B. DNK, SASB oder GRI. 
  • Gleichzeitig werden auch unternehmerische Chancen in der Transformation zum Klimawandel, indiv. Unternehmensziele wie auch Anpassungsmaßnahmen zur
    CO2-Neutralität und Ressourcenminderung erfragt,
    sowie der dazu erforderliche Finanzierungsbedarf. 

 

  1. Umwelt und transitorische Risiken

Jetzt geht es ins Detail, gefordert werden  

  • Angaben zu CO2-Emissionen des Unternehmens im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, aufgesplittet in die einzelnen Scopes 
  • Scope 1: direkte Emissionen aus eigener Geschäftstätigkeit 
  • Scope 2: indirekte Emissionen aus gekauftem Strom, Wärme, Kühlung, Dampf, gekaufte Dienstleistungen wie Transport, gekaufte Waren wie Papier etc. 
  • Scope 3: umfassen alle indirekten CO2-Emissionen, die in der Wertschöpfungskette des Unternehmens entstehen, inclusive der Scope 2-Emissionen, auch Angaben zu Werten von Geschäftsreisen, Abfallentsorgung, Verwendung verkaufter Produkte u.a.m. 
  • Angaben zu Verbrauch von Strom, Wasser, fossilen Brennstoffen und  
  • Abfallmanagement 
  • negative Auswirkungen auf Ökosystem und Biodiversität, und … 
  • Unternehmensziele, konkret hinsichtlich der Reduktion von CO2-Emissionen, wiederum aufgesplittet in Scope 1-3 
  • Kompensationsinstrumente, sofern genutzt, incl. Beschreibung und Zertifikate 
  • Beschreibung der Klima- und Umweltrisiken 
  • Die Frage nach der Nachhaltigkeitsstrategie und zu Umweltmanagement-Systemen 
  • Integration der Nachhaltigkeits-Aspekte in Strategie, Prozesse & Geschäftsmodell 

 

  1. Physische Risiken

Verlangt werden im Rahmen des Risikomanagements  

  • Geographische Angaben zu den wesentlichen Betriebs- und Produktionsstätten und 
  • Angabe der physischen Risikolage / der relevanten physischen Risiken wie Hochwasser, Waldbrände, Erdrutsche, radioaktive Strahlung etc. 
  • Getroffene Maßnahmen zur Reduzierung physischer Risiken 
  • Die Frage nach der Existenz eines Notfall- u. Pandemiemanagements 
  • … und schließlich die Frage nach den physischen Risiken der wesentlichen Zulieferer und dazu getroffene Absprachen und Maßnahmen in Reaktion auf die physische Risikolage dieser. 

 

  1. Soziales

In dieser Rubrik werden erfragt die  

  • Existenz von Menschenrechtserklärungen nach Leitlinien, sowie  
  • vertragliche Zusicherungen von Zulieferern nach den SDGs,* explizit 
  • Gleiche Vergütung bei gleicher Arbeit 
  • Einhaltung des gesetzl. Mindestalters zur Verhinderung von Kinderarbeit 
  • Recht auf Kollektivverhandlungen – und Einiges mehr. 
  • Beteiligung von Arbeitnehmern in Organschaften, wie Betriebs- oder Verwaltungsrat 
  • Gleichberechtigung und Lohngleichheit / Lohngefälle 
  • Beschäftigungsverhältnisse in % anteilig w/m/d 
  • … auch in Führungspositionen 
  • Altersstruktur der Mitarbeitenden 
  • Lohngefälle und Fluktuation 
  • Existenz einer Anti-Diskriminierungs-Richtlinie und darin enthaltene weiterführende Maßnahmen, bspw. Beschwerdestellen 
  • Arbeitsschutz-Maßnahmen 
  • Arbeitsrecht – Einhaltung von Gesetzen und Sicherstellung der Durchgängigkeit 
  • Produktsicherheit & Verbraucherschutz – Maßnahmen und Prozesse zur Gewährleistung der Schutzvorschriften 

 

  1. Governance

Fragen zu Führungsprinzipien und Überwachung / Controlling 

  • Existenz eines Verhaltenscodex 
  • Existenz und Einhaltung von Compliance-Richtlinien 
  • Revisions-Prozesse 
  • Korruptionsbekämpfung und Vorgehensweise 
  • Koppelung der Vergütung von Führungskräften an die Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen 
  • Datenschutzmaßnahmen und Umsetzungsprozesse zur Einhaltung der DSGVO.
    ** Sustainable Development Goals 

?? Erschlagen von den Anforderungen? 

Sie möchten mehr wissen oder wünschen Umsetzungsbegleitung? 

è Beispiel für den Aufbau einer Nachhaltigkeits-Struktur und Bericht:  

  • Interessengruppen identifizieren 
  • Wertschöpfungskette des Unternehmens darstellen 
  • Wesentlichkeitsanalyse durchführen: inside out und outside in: Was ist für das Unternehmen wichtig, welche Umstände zählen und wie sind die Auswirkungen auf die Umwelt? 
  • Wo lassen sich Handlungsfelder identifizieren? 
  • Ziele bestimmen, Strategie aufbauen – Roadmap erstellen, größte Hebel finden 
  • Daten sammeln und zusammenstellen 
  • Bericht aufbauen, Kommunikation intern / extern entwerfen 

 

Wie kommen Sie ans Ziel?  

… mit unserer Unterstützung – 

BKO Beraterkompetenz Oberfranken im Team mit den VBU-Beratern.
Die Nachhaltigkeits-Spezialisten, ein echtes Kompetenz-Team!  

 

Fragen, Anregungen, Empfehlungen, Beratung oder Umsetzungsbegleitung gewünscht? 

Sehr gerne, rufen Sie mich einfach an oder senden Sie eine E-Mail: 
Karin.scherer@scherer-concept.de  

Fon: +49 (0)171 – 14 63 916
CSR-und Nachhaltigkeitsmanager  

Wir beraten Sie gerne – kompetent, vor Ort,  von Unternehmern für Unternehmen. 

 

Autor:
Karin Scherer
www.scherer-concept.de

Stellvertretend für das ESG-Kompetenzteam – Mitglied im BKO – VBU