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  • Marcella Müller
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      Psychische Gefährdungsbeurteilung

      Gesetzliche Grundlagen:

      §4 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz
      – Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden werden

      § 5 Arbeitsschutzgesetz vom 25.10.2013

      – Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen auch psychische Belastungen eines Arbeitsplatzes berücksichtigt werden
      – Alle Unternehmen müssen seit 2013 Ihre Physischen und Psychischen Gefährdungsbeurteilungen durchführen und schriftlich dokumentieren

      Nutzen und Vorteile durch die psychische Gefährdungsbeurteilung
      Gute, d.h. menschengerechte Arbeitsbedingungen führen zu:
      – zufriedene und motivierte Beschäftigte
      – weniger Fehler und bessere Qualität von Produkten und Dienstleistungen; weniger Ausfallzeiten und geringere Fluktuation
      – bessere Kommunikation bei einem guten Betriebsklima
      – einem guten Firmenimage und die Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Unternehmen
      – höherer Loyalität der Mitarbeiter zum Unternehmen
      – einer Erfüllung der gesetzlichen Pflichten und Vermeidung von Regressansprüchen durch Berufsgenossenschaft und Sozialkassen

      Thomas Schusser

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