Ein Beitrag von Wolfgang A. Bürger und Dr. Michael Hohl

Stiftungen kennen wir aus vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, wie z.B. gemeinnützige Stiftungen bei öffentlichen Spendensammlungen oder etwa aus der Verkehrssicherheit, aber auch aus der Politik als parteinahe Stiftungen. In der Unternehmensnachfolge spielen sie hingegen eher eine untergeordnete Rolle. Zu Unrecht, wie wir bei KERN Unternehmensnachfolge finden, da Familienstiftungen als hochspannendes Instrument für vielseitige Nachfolgelösungen anwendbar sind und die Übergabe um wertvolle Gestaltungsmöglichkeiten anreichern können. 

Die Familienstiftung zur Absicherung des Lebenswerks 

In vielen Unternehmerfamilien besteht der Hauptanteil des Vermögens aus dem eigentlichen Unternehmen. Daher besteht sehr häufig auch der Wunsch, das Unternehmen langfristig in der Familie zu halten, auch dann, wenn es keinen geeigneten familieninternen Nachfolger gibt. Es geht um die langfristige Absicherung des eigenen Lebenswerkes, aber auch um die Generierung von ausreichend hohen Erträgen für einen sorgenfreien Ruhestand.  

Erbstreitigkeiten vorbeugen 

Gerade auch wenn es eine Vielzahl von Familienangehörigen und damit potentiellen Erben gibt, können Erbstreitigkeiten durch ein Stiftungsmodell langfristig verhindert werden, ebenso wie ein möglicherweise drohender Verkauf des Unternehmens nach dem Ableben des Unternehmers. Eine klare Formulierung des Stiftungszwecks trägt mit dazu bei, dass mit dem Lebenswerk auch langfristig im Sinne des Unternehmers umgegangen wird. Zudem sollte der Versorgungsaspekt der Familie nicht unterschätzt werden.  

Obwohl die oben genannten positiven Aspekte hinlänglich bekannt sind, begegnen wir in unserer Praxis immer wieder einer gewissen Skepsis gegenüber Familienstiftungen. Deshalb wollen an dieser Stelle auf ihre häufigsten und drängendsten Fragen rund um diese Nachfolgelösung eingehen:  

Was ist der Unterschied zwischen einer Gemeinnützigen und einer Familienstiftung? 

Die statistisch häufigste Form der Stiftung in Deutschland ist die gemeinnützige Stiftung. Sie verfolgt Zwecke, die dem Gemeinwohl dienen, muss steuerrechtliche Regeln beachten und wird daher steuerlich umfassend begünstigt. Gleichzeitig darf eine gemeinnützige Stiftung aber nicht zu viel Vergünstigungen an Einzelpersonen gewähren – und ist damit als Form zur Versorgung einer Unternehmerfamilie von daher untauglich. 

Anders die Familienstiftung: Sie ist nicht gemeinnützigen, sondern privaten Zwecken verpflichtet so z.B. in dem sie einen Versorgungs- und/oder einen Vermögenserhaltungsauftrag hat. Der Rechtsrahmen für die Gestaltungsmöglichkeiten ist hier wesentlich vorteilhafter. Das Stiftungsrecht lässt viele Freiheiten auch viele Jahre über den Übergabetag hinaus seine Philosophie festschreiben und sichern. Mit einer Familienstiftung kann man also weit in die Zukunft planen. 

Ab welcher Vermögenssumme „rechnet“ sich eine Stiftung? 

Das unterliegt selbstverständlich einer Einzelfallbewertung. Theoretisch und auch praktisch ist die Gründung einer Familienstiftung schon ab einem Vermögen von 50.000 € möglich. Um aber nachhaltig mit einer Stiftung richtig arbeiten zu können und diese ihre Wirkung auch entsprechend entfalten kann, empfiehlt sich eher eine Kapitalausstattung beginnend mit etwa 500.000 €, oder, noch besser 1 Million €, als ideale Einstiegssumme – denn den späteren Stiftungsnutzen zieht man ja von den Erträgen, die das Kapital dann erwirtschaftet.  

Wie läuft der Prozess der Stiftungsgründung für Unternehmer? 

Die Prozessabfolge für die Gründung einer Stiftung ist immer gleich: Zunächst muss geprüft werden, ob die Stiftung tatsächlich das geeignete Instrument für die gewünschte Nachfolge ist. Wenn ja, stellt sich im nächsten Schritt die Frage ihrer Ausgestaltung, also welchen Zweck, welche Aufgaben die Stiftung erfüllen sollte und weitergehend, wer ihre Organe sein sollen: Wer soll die Stiftung steuern, wer entscheiden und wer überwachen? Die Antworten auf diese Fragen fließen dann in den zu erstellenden Satzungsentwurf ein. Wenn dieser dann mit der Stiftungsaufsicht und möglicherweise auch mit dem Finanzamt vorgeklärt ist, würde man anschließend ein Stiftungsgeschäft machen und die Satzung verabschieden – Danach könnte die Familienstiftung ihre Arbeit aufnehmen. 

Eignet sich die Stiftung, um Streitigkeiten zwischen Erben zu vermeiden? 

Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, denn im Gegensatz zu alternativen Nachfolgelösungen, wo überwiegend geteilt wird und was dann traditionell die meisten Konflikte hervorruft, hält die Stiftung ja das Vermögen zusammen. Einen Nachteil hat sie dennoch: Das Vermögen befindet sich dann im Besitz der Stiftung und nicht mehr im Besitz des Unternehmers – Deshalb sollte sie im Voraus richtig gestaltet werden. Die Kinder z.B. mit in ein Gremium einzubinden und sie am Nutzen der Stiftung teilhaben zu lassen wären sicherlich erstrebenswerte Zielstellungen – das hat sich in unserer Praxis bei KERN jedenfalls zu 99% bewährt. 

Gibt es gesetzlich verpflichtende Positionen in einer Stiftung, die besetzt werden müssen? 

Wie jede Organisation muss auch die Stiftung gegenüber dem Gesetzgeber von einem gesetzlichen Vertreter vertreten werden. Die Vertretung erfolgt i.d.R. entweder durch einen Vorstand oder einen Stiftungsrat, alles andere ist gestaltbar. Das Gros aller Stiftungen in Deutschland hat einen Vorstand und einen Stiftungsrat, die das Aufsichtsgremium bilden und für die großen strategischen Entscheidungen zuständig sind. Das operative Geschäft übernimmt dabei der Vorstand. Sollte eine Stiftung keinen Vorstand haben, erledigt dann der Stiftungsrat das operative Geschäft mit.  

Übrigens: In der weiteren Praxis ist auch die Benennung von Beiräten sehr beliebt: die stiftungsrechtliche Einbindung von wichtigen Persönlichkeiten, Experten, Politikern oder weiteren Stakeholdern einer Region gilt oft als probates Mittel, einer Stiftung noch größere gesellschaftliche Bedeutung zu verleihen. 

Wie steht es um die Gestaltungsfreiheit bei der Satzung? 

Es existieren Mustersatzungen die als Grundlage herangezogen werden können, gleichwohl besteht ein sehr großzügiger Bemessungsrahmen bei der Gestaltung von Satzungen, man ist bei der Ausarbeitung frei. Am Ende muss die Stiftungsaufsicht die Satzung genehmigen.  

Welche steuerlichen Vorteile wirken? 

Die Gewinne von Stiftungen müssen ganz normal versteuert werden. Der große Vorteil einer Stiftung liegt wiederum in ihrer erbschaftsteuerlichen Behandlung. Denn bei einer Stiftung wird nur einmal pro Generation, also alle 30 Jahre, ein Vermögensübergang/Erbfall fingiert, der zu günstigen Konditionen abgerechnet wird. In Abhängigkeit von der Vermögensentwicklung der Stiftung ist diese Lösung im direkten Vergleich zum Erbschaftfall ohne Stiftungsmodell vorteilhafter. 

Und auch das: In die Stiftung eingebrachtes Kapital kann als Betriebsaufwand steuerlich geltend gemacht werden, wenn nach der Stiftungsgründung weitergearbeitet wird. 

Ist die Gründung einer Stiftung eine „Einbahnstraße“? 

Von der Konzeption werden Stiftungen sehr langfristig angelegt. Jede Stiftung hat jedoch auch Regelungen für ihre Auflösungen, das können z.B. sein:  

  • Wenn ihr Zweck endet bzw. erreicht ist, 
  • Bestimmte Satzungsbedingungen eingetreten sind, 
  • Oder wenn ein Zeitablauf, der in der Satzung steht, eingetreten ist. 

Danach treten dann Regelungen ein was in dem betreffenden Fall mit dem Vermögen zu tun ist. In aller Regel werden Stiftungen jedoch kaum aufgelöst – die meisten Stiftungen werden tatsächlich sehr alt. 

Besteht die Möglichkeit der Kapitalentnahme von Stiftungen?  

Eine Stiftung, die Anteile an einem Unternehmen hält, kann diese auch unter Beachtung des Kapitalerhaltungsgrundsatzes wieder veräußern. Der Kapitalerhaltungsgrundsatz besagt im Kern, dass die Stiftung das Vermögen, das sie besitzt, nicht antasten darf – sie kann Anteile in Geld tauschen darf diese aber nicht einfach weggeben, solange sie besteht.  

Gleichwohl könnten aber bspw. Unternehmensanteile veräußert und damit eine Immobilie erworben werden – die dann wieder ins Stiftungsvermögen einfließen – was wiederum eine sehr lukrative Transaktionsform darstellt. 

Mein Praxis-Tipp:  

Das Stiftungsmodell ist ein weiteres probates Instrument, das viele gute Lösungen für Ihre individuelle Nachfolgeregelung bereithält. Die ersten 3 (Anrufer, Einsendungen) erhalten eine Gratis-Erstberatung zum Thema (gemeinsam mit dem erfahrenen Stiftungsberater Herrn Dr. Michael Hohl).

Um von den zahlreichen Vorteilen einer Familienstiftung zu profitieren und maßgeschneiderte Antworten auf Ihre spezifischen Fragen zu erhalten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Lebenswerk nachhaltig zu sichern und Konflikte im Erbfall vorzubeugen. Kontaktieren Sie uns jetzt unter buerger@kern-unternehmensnachfolge.com oder rufen Sie direkt an: +49 178 6844 292. Ihre Zukunft und die Ihres Unternehmens verdienen eine professionelle Planung – sprechen Sie mit uns darüber, wie eine Stiftung Ihnen helfen kann. Wir freuen un auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Autoren: 

Wolfgang A. Bürger 
Mail: buerger@kern-unternehmensnachfolge.com
Telefon: +49 178 6844 292 

Dr. Michael Hohl
Mail: post@michael-hohl.info
Telefon: +49171 3020201