Die Forschungszulage ist ein Instrument zur Innovationsförderung, mit dem FuE-Projekte, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden, unterstützt werden. Erste Unternehmen haben diese neue Möglichkeit der FuE-Förderung schon genutzt und profitieren bereits davon. Was können die Unternehmen tun, die hier unsicher sind und noch nicht aktiv waren?

In vier Schritten zur Forschungszulage

Das folgende Vorgehensmodell hat sich in meiner Praxis bewährt und kann von Unternehmen jeder Größe angewandt werden.

  1. In einem ersten Schritt erstellen Sie eine „Longlist“, in der Sie alle denkbaren Projekte, die nach dem 01.01.2020 gestartet wurden, sammeln. Am besten, Sie erfassen diese Projekte in einer Tabelle, die folgende Angaben in Kurzform enthält
    a. Projektbezeichnung
    b. Kurzbeschreibung
    c. Start- und Enddatum (Ist oder geplant)
    d. Ungefähr benötigte Personenmonate
    e. Gibt es Kooperationspartner?
    f. Welche Auftragsforschungen werden mit welchen Kosten vergeben
  2. In Schritt 2 verdichten Sie die Ergebnisse aus Schritt 1 zu einer „Shortlist“, indem Sie Projekte, die als solche nicht die Anforderungen für die Forschungszulage erfüllen, mit förderfähigen Projekten zu kombinieren versuchen. Wo dies nicht gelingt, nehmen Sie die betroffenen Projekte ganz heraus. Einen kurzen Überblick zu den Anforderungen finden Sie im Diagramm „Key Facts“ weiter unten. Anschließend können Sie das gleiche Prozedere nochmals vornehmen mit dem Ziel, die Förderwürdigkeit Ihrer zu beantragenden Projekte zu erhöhen. Daraus entsteht Ihre „Final List“ der Projekte, die Sie beantragen möchten.
  3. Schritt 3 beinhaltet die konkrete Ausformulierung der Projekte der „Final List“ für die Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle (BWFZ). Zur Beantragung ist eine Registrierung erforderlich; dann können Sie einen Antrag mit mehreren Projekten oder auch mehrere Anträge auf Forschungszulage stellen. Sie erhalten schließlich eine Entscheidung ebenfalls online und können dann zu Schritt 4 übergehen.
  4. Im vierten Schritt sammeln Sie für das Vorjahr bzw. die Vorjahre für die genehmigten Projekte Ihre Kosten für Ihr Personal sowie für Auftragsforschung und beantragen über das Elster- Formular für jedes der vergangenen Jahre für alle Projekte die Zulage. Bitte beachten: Da die Zulage nicht direkt ausbezahlt sondern mit der nächsten Steuerfestsetzung verrechnet wird, sollten Sie die Zulage rechtzeitig vor Ihrer Steuererklärung beantragen.

In der folgenden Übersicht finden Sie die Schlüsselfakten zur Forschungszulage.

Weitere Informationen sind hier
https://www.silberhorn-hof.de/beraterinformationen/13-forschungszulage/ und auf youtube
https://www.youtube.com/watch?v=g3-BCLvhflM zu finden.

Robert Silberhorn

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