Ein Beitrag von Wolgang Röhr
Das EU-Parlament hat am 24.04.2024 das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD/CS3D) gebilligt.
Damit ist endlich der Weg frei für das lange umstrittene Gesetz.
Es zielt darauf ab, dass Unternehmen, die in der EU tätig sind, zukünftig zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt in ihren globalen Wertschöpfungsketten verpflichtet werden sollen.
Mit dem Europäischen Lieferketten Gesetz wird einerseits das Deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abgeschwächt, andererseits aber deutlich verschärft. Dennoch wird das EU-Gesetz weltweit Standards setzen.
Denn es verpflichtet Firmen zum sorgfältigen Umgang mit den sozialen und ökologischen Auswirkungen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette, inklusive direkten und indirekten Lieferanten, eigenen Geschäftstätigkeiten, sowie Produkten und Dienstleistungen.
- Was ist das Ziel dieses Gesetzes?
- Ab wann gilt es?
- Für wen gilt es?
- Wird der Mittelstand überfordert?
- uvm.
Erste Infos zum EU-Lieferkettengesetz erhalten Sie in einem aktuellen Flyer unter:
Download unter: https://bit.ly/4aKva6G
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Wolfgang Röhr, Senior Consultant
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