Ein Beitrag von Wolfgang Röhr

Sind Sie vorbereitet? Was muss jetzt getan werden?

Das Thema Nachhaltigkeit hat bereits seit einigen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die neue CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Device) hätte von den Mitgliedstaaten der EU – also auch von Deutschland – bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Gesetzentwurf wurde aber erst am 24.07.2024 beschlossen.

  • Wer ist betroffen? 
  • Sind KMUs auch betroffen?
  • Wer ist berichtspflichtig?
  • Wie ist das Vorgehen bei der Einführung?
  • Warum sollte ich in Nachhaltigkeit investieren – auch wenn ich nicht berichtspflichtig bin?  
  • Wie kann man sich vorbereiten?

Beim Thema Nachhaltigkeit, der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie, deren Umsetzung und dem Nachhaltigkeits-Bericht gibt es viel zu tun und viel zu beachten.
Ohne professionelle Unterstützung ist das – gerade am Anfang – kaum zu schaffen.

Aber Nachhaltigkeit im Unternehmen/Organisation zu implementieren lohnt sich. Denn nachhaltige Unternehmen sind nachweislich erfolgreicher!

Ausführliche Infos dazu erhalten Sie in unserem aktuellen Flyer –
Download unter: https://bit.ly/4gbsB0s

Oder kontaktieren Sie mich direkt: 

Wolfgang Röhr, Regionalpartner im VBU
Verbund Beratender Unternehmer e.V.
Weinbergweg 51/1, D – 89075 Ulm
wolfgang.roehr@vbu-berater.de,
M +49 173 96 04 701